38. Ebenfalls unbehelflich ist der Einwand der Vorinstanz, dass angesichts der Eskalation zwischen Mutter und Kind ein längeres Zuwarten nicht zu verantworten gewesen wäre. Ist eine Massnahme so dringend notwendig, dass keine Zeit für die Gewährung des rechtlichen Gehörs verbleibt, so ergeht der Entscheid superprovisorisch und muss, nach Gewährung des rechtlichen Gehörs, in einen ordentlichen (ggfs. vorsorglichen) Entscheid überführt werden.