die anschliessend eingegangenen Dokumente seien ihm von der KESB nicht mehr zur Kenntnis gebracht worden. Trotz seines Hinweises an der Sitzung vom 29. Januar 2020 habe die Vorinstanz ihre Praxis auch in der Folge beibehalten. So seien ihm auch die schriftliche Stellungnahme von Frau Fürsprecherin