23. Mit Verfügung vom 5. Mai 2020 wurden die Eingaben und sowie das Verbal vom 30. April 2020 den Verfahrensbeteiligten zugestellt und die Parteien wurden aufgefordert, ihre Kostennoten einzureichen. Es wurde der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt (pag. 79 ff.). 24. Die Honorarnote von Rechtsanwalt C.________ datiert vom 8. Mai 2020 (pag. 83 ff.) und jene von Fürsprecherin E.________ vom 14. Mai 2020 (pag. 87 ff.). Die Kostennoten wurden den Parteien am 15. Mai 2020 wechselseitig zugestellt (pag. 91). 25. Die Beschwerdeführerin reichte am 9. Juni 2020 und am 10. Juni 2020 weitere Unterlagen ein.