Sie erwähnte u.a., dass die Kindsmutter das geliebte Haustier von D.________ als Druckmittel einsetze; sie werde es weggeben, wenn er sich nicht an Regeln und Abmachungen halte (Bericht vom 9. August 2019). Die Beiständin zog in der Folge H.________ als neue sozialpädagogische Familienbegleiterin bei. 4. Die Beiständin berichtete am 23. August 2019, D.________ bestimme zu Hause, wie es laufen solle. Er verhalte sich seiner Mutter gegenüber sehr respektlos und stosse ihr gegenüber auch Drohungen aus. Er habe Wohnungsmobiliar kaputtgemacht, wenn seine Mutter nicht tat, was er wollte. Im September 2019 musste