Mit Schreiben vom 16. Dezember 2019 teilte die Beschwerdeführerin 2 der Vorinstanz mit, dass sie den Termin vom 20. Dezember 2019 nicht wahrnehmen könne und hielt an ihrem Antrag, wonach die Beistandschaft nicht übertragen werden solle, fest. 3.7 Mit Entscheid vom 19. Dezember 2019 stellte die Vorinstanz die Beendigung des Amtes des Beschwerdeführers 1 von Gesetzes wegen per 31. Januar 2020 fest, entliess ihn aus dem Amt und forderte ihn auf, das Mandat der neu ernannten Bei-