zu unterstützen und sich in der Schule regelmässig über das Wohlbefinden der Betroffenen zu erkundigen (s. den Entscheid sowie die übrigen Unterlagen in den Akten der Vorinstanz). 2.5 Mit Entscheid vom 1. März 2019 hob die Vorinstanz die Weisung an die Kindsmutter zur Inanspruchnahme einer Familienbegleitung auf.