Dieser Vertrag wurde bis am 31. März 2020 befristet. 2.1 Gestützt auf zwei Gefährdungsmeldungen hob die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kindsmutter über alle vier Kinder mit Entscheiden vom 29. bzw. 31. März 2017 (super-)provisorisch auf und platzierte sie beim Kindsvater. 2.2