4. Die Beschwerdeführer haben der Beschwerdegegnerin einen Parteikostenersatz von CHF 4‘221.85 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu bezahlen. 5. Zu eröffnen: - den Beschwerdeführern, vertreten durch Advokat und Notar B.________ - der Vorinstanz - der Betroffenen, vertreten durch Rechtsanwalt E.________ - der Beschwerdegegnerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. G.________ Mitzuteilen: - dem Kantonalen Jugendamt, Gerechtigkeitsgasse 81, 3011 Bern - dem ehemaligen Beistand, H.________ - dem Beistand, Rechtsanwalt M.________