geltend gemachte Honorar entspricht einer Ausschöpfung des Tarifrahmens von ca. 77%. Dies ist unter Berücksichtigung der Tatsache, dass kindes- und erwachsenenschutzrechtliche Beschwerdeverfahren generell eher im unteren Teil der Tarifspanne in Verwaltungsrechtssachen anzusiedeln sind, deutlich überhöht. Die Schwierigkeit des Prozesses kann vorliegend als durchschnittlich, der gebotene Zeitaufwand sowie die Bedeutung der Sache müssen allerdings als unterdurchschnittlich bewertet werden. Gestützt darauf erachtet das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht eine Ausschöpfung des Tarifrahmens von 30%, ausmachend CHF 3‘420.00,