Kindes- und erwachsenenschutzrechtliche Beschwerdeverfahren liegen dagegen generell selten über dem Durchschnitt aller verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren. Rechtsanwalt G.________ macht in seiner Kostennote vom 14. April 2020 für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von insgesamt CHF 9‘856.70 geltend (volles Honorar in der Höhe von CHF 8‘800.00, Auslagen von CHF 352.00 sowie MwSt. von CHF 704.70; pag. 119 ff.). Das von Rechtsanwalt G.________ geltend gemachte Honorar entspricht einer Ausschöpfung des Tarifrahmens von ca. 77%.