10. 10.1 Die Beschwerdeführer führen in ihrer Beschwerde des Weiteren aus, sie seien von den durch die Vorinstanz getroffenen Anordnungen und Verfügungen auch «selbst direkt betroffen» und hätten aus diesem Grund ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Abänderung. Zur Begründung halten sie fest, sie seien von der Vorinstanz immer wieder in das Verfahren einbezogen worden und diese habe ihnen den Entscheid vom 7. November 2019 eröffnet.