450 Abs. 2 Ziff. 3 ZGB dürfen sich in Widerspruch mit den Interessen der betroffenen Person stellen – sie nehmen im Beschwerdeverfahren eigene Interessen wahr (Urteile des Bundesgerichts 5A_746/2016 vom 5. April 2017 E. 2.3.2; 5A_112/2015 vom 7. Dezember 2015 E. 2.5.1.1). Die Beschwerdeführer beantragen mit Ziff. 4 ihrer Rechtsbegehren die Verschärfung der Schutzmassnahmen über die Betroffene. Die Betroffene selber hatte sich in der Vergangenheit, vertreten durch Rechtsanwalt E.________, gegen die (vorsorgliche) Errichtung der Beistandschaft gewehrt.