Bei der nahestehenden Person handelt es sich um eine Person, welche die betroffene Person gut kennt und kraft ihrer Eigenschaften sowie regelmässig kraft ihrer Beziehung zu dieser als geeignet erscheint, deren Interessen wahrzunehmen. Das Wort «Nahestehen» meint eine auf unmittelbarer Kenntnis der Persönlichkeit der Betroffenen, von dieser bejahte und von Verantwortung für deren Ergehen geprägte Beziehung, die den Dritten geeignet erscheinen lässt, Interessen der Betroffenen wahrzunehmen.