3) sowie die Errichtung einer umfassenden Beistandschaft mit vollständigem Entzug der Handlungsfähigkeit (Ziff. 4; pag. 3). 7.2 Soweit ersichtlich richtet sich die Beschwerde vom 3. Januar 2020 folglich gegen die Ziff. 10 (Abweisung des Antrags auf fachärztliche Begutachtung) und Ziff. 13