5. Unter o/e-Kostenfolge zulasten der Beschwerdegegnerin. Verfahrensanträge 1. Es seien sämtliche Akten des vorhandenen Verfahrens beizuziehen. 2. Es sei den Beschwerdeführern umfassende Einsicht in diese Verfahrensakten zu gewähren und anschliessend unter Ansetzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu bieten, die Beschwerde allenfalls zu ändern oder zu ergänzen.