5. Der Antrag von Frau F.________ gemäss Eingabe vom 22. Oktober 2019, das für Frau D.________ geführte Erwachsenenschutzverfahren einzustellen und die Generalvollmacht (cum Vorsorgeauftrag) vom 28. Februar 2013 unter Kosten- und Entschädigungsfolge anzuerkennen, wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 6. Der Eventualantrag von Frau F.________ gemäss Eingabe vom 22. Oktober 2019, die Vertretungsbeistandschaft «soweit nötig» zu errichten, wird abgewiesen.