2. Der Antrag der Betroffenen gemäss Eingabe vom 13. September 2019, den neuen Beistand durch die KESB Basel-Stadt ernennen zu lassen, wird abgewiesen. 3. Der Antrag der Betroffenen gemäss Eingabe vom 2. Oktober 2019, die Vertretungsbeistandschaft «soweit nötig» zu errichten, wird abgewiesen. 4. Der Antrag von Frau F.________ auf nachträgliche Anhörung durch die bKESB gemäss Eingabe vom 22. Oktober 2019 wird abgewiesen.