Die gegen diesen Entscheid von den Beschwerdeführern erhobene Beschwerde hiess das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht mit Entscheid KES 19 732 vom 17. Dezember 2019 teilweise gut. 1.5 Im Rahmen des von der Vorinstanz gewährten rechtlichen Gehörs betreffend die beabsichtigte ordentliche Anordnung der Vertretungsbeistandschaft mit Einkom- mens- und Vermögensverwaltung unter Einschränkung der Handlungsfähigkeit der Betroffenen stellten die Beschwerdeführer, die Betroffene und die Beschwerdegegnerin diverse Anträge (vgl. Ziff. 1.6 hiernach).