6. Für das Verfahren um unentgeltliche Rechtspflege werden keine Verfahrenskosten erhoben. 7. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ - der Vorinstanz Mitzuteilen: - dem Sozialdienst der Gemeinde E.________, C.________ - dem Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS) der Stadt Bern, D.________ - der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bern - dem Kantonalen Jugendamt