Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht] vom 28. Juni 2006 [nachfolgend Botschaft Erwachsenenschutz], BBl 2006 7001, S. 7073). Die Professionalisierung der Behörde war eines der Hauptziele der Gesetzesreform. Gemäss der Botschaft des Bundesrates zum neuen Erwachsenenschutzgesetz ist die Kompetenz der Fachbehörde gerade bei der Anordnung von Massnahmen, also dem Kernbereich des Erwachsenenschutzes, gefragt und die kollegiale Zuständigkeit für die Entscheidung unentbehrlich (Botschaft Erwachsenenschutz, BBl 2006 7001, S. 7073).