5. Gegen diesen Entscheid erhob die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 13. Februar 2020 Beschwerde beim Kindes- und Erwachsenenschutzgericht (nachfolgend KESGer) mit den folgenden Anträgen (pag. 1 ff.): 1. Der Entscheid vom 14. Januar 2020 sei aufzuheben. 2. Die am 15. Oktober 2015 errichtete und am 9. Januar 2017 ausgedehnte kombinierte Beistandschaft (Vertretung / Verwaltung / Mitwirkung) sei aufzuheben.