c) nötigenfalls Antrag auf Anpassung der behördlichen Massnahme an veränderte Verhältnisse zu stellen; d) per 28.02.2022 ordentlicherweise Rechenschaftsbericht mit Rechnung und Belegen sowie einem Budget bei der KESB Bern einzureichen. 8. Auf die Erhebung von Verfahrenskosten wird verzichtet. 9. [Eröffnungsformel] 10. [Mitteilungsformel]