Im Rahmen der Mitwirkungsbeistandschaft gemäss Art. 396 ZGB, Der Abschluss sämtlicher Verträge, insbesondere Kauf-, Pacht-, Miet-, Darlehens-, Abonne- ments-, Konsumkredit-, Leasing-, Abzahlungsverträge, Aufträge, Werk- und Innominatverträge, mit Ausnahme derjenigen verpflichtenden Verträge, zu deren Erfüllung sich A.________ des ihr zur freien Verfügung stehenden Geldbetrages bedient, wird der Mitwirkung durch die Beiständin unterstellt. Im Rahmen der Mitwirkungsbeistandschaft ist die Handlungsfähigkeit von Gesetzes wegen eingeschränkt.