2 2. Die kombinierte Beistandschaft gemäss Art. 397 ZGB, bestehend aus einer Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung gemäss Art. 394 Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 395 Abs. 1 ZGB und einer Mitwirkungsbeistandschaft gemäss Art. 396 ZGB wird per 01.03.2020 unverändert an die KESB Bern übertragen. 3. Die bisherige Beiständin, C.________, wird per 29.02.2020 mit bestem Dank für ihre geleisteten Dienste aus ihrem Amt als Beiständin von A.________ entlassen.