2. Nach dem Umzug der Beschwerdeführerin von E.________ nach Bern beantragte die Vorinstanz der KESB Bern am 3. Oktober 2019 die Übernahme der Massnahme zur Weiterführung. Daraufhin sicherte die KESB Bern die Übernahme zu und teilte mit, dass D.________ des Amtes für Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS) der Stadt Bern zur Übernahme des Mandates zur Verfügung stehe (E-Mails vom 10. Oktober 2019 und vom 18. Oktober 2019). 3. Am 11. Oktober 2019 stellte die Beschwerdeführerin bei der Vorinstanz Antrag auf Aufhebung der Beistandschaft (undatiertes Schreiben; Eingang bei der Vorinstanz am 11. Oktober 2019).