Die KESB hat dem Betroffenen zu Recht die ganzen auf die massgebliche Zeitspanne entfallenden Massnahmekosten von CHF 30‘234.40 auferlegt. Die bereits von der Beschwerdeführerin geleisteten CHF 11‘000.00 sind nicht bei der Kostenbeteiligung, sondern beim Inkasso zu berücksichtigen. 6. Der Entscheid der KESB Bern, dass sich der Betroffene für die Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 31. Dezember 2019 im Umfang von CHF 30‘234.40 an den Massnahmekosten zu beteiligen hat, ist zu bestätigen. IV.