Zwischen den Heimaufenthalten habe er sich immer wieder in den UPD aufgehalten zur Umstellung der medikamentösen Behandlung und um ein neues Heim zu suchen. Da sie wisse, dass sie die Heimkosten begleichen müsse, leiste sie bereits monatlich CHF 5‘500.00 an die KESB. 5.2 Aus den Schilderungen der Beschwerdeführerin geht nicht hervor, weswegen sie anerkennt, dass der Betroffene sich in vollem Umfang an den Kosten seines Aufenthalts im C.________ Pflegezentrum in D.________ beteiligen muss und gleichzeitig eine Beteiligung an den Kosten des Aufenthalts in den UPD ablehnt.