5. 5.1 Die KESB legte dem Betroffenen Massnahmekosten für Aufenthalte im C.________ Pflegezentrum in D.________ und in den UPD auf. Die Beschwerdeführerin beantragt, dass dem Betroffenen die Massnahmekosten der UPD (CHF 13‘288.00) nicht aufzuerlegen seien. Betreffend die UPD führt sie aus, der Betroffene sei seit Mitte Januar 2017 stationär untergebracht und habe bereits vier Heime durchlaufen. Zwischen den Heimaufenthalten habe er sich immer wieder in den UPD aufgehalten zur Umstellung der medikamentösen Behandlung und um ein neues Heim zu suchen.