4. 4.1 4.1.1 Die KESB Bern erwog im angefochtenen Entscheid, der Vermögensfreibetrag für eine Einzelperson betrage CHF 4‘000.00. Aufgrund des Vermögensstandes des Betroffenen per 30. Dezember 2019 sei er in der Lage, sich im Umfang von CHF 30‘234.40 an den Massnahmekosten zu beteiligen.