mit Beschwerde vom 4. Februar 2020 (Postaufgabe am gleichen Tag). Sie beantragt sinngemäss, der Betroffene habe sich nicht an den auf die fürsorgerische Unterbringung in den UPD entfallenden Kosten von CHF 13‘288.00 zu beteiligen (pag. 1 ff.). 1.4 Die KESB erklärte mit Schreiben vom 20. Februar 2020, auf die Einreichung einer Stellungnahme zu verzichten (pag. 15). II.