Mit Verfügung vom 3. Februar 2021 wurde den Parteien mitgeteilt, dass das Verfahren durch Obergerichtssuppleant Horisberger weitergeführt wird. Der Instruktionsrichter stellte fest, dass der Mitbeteiligte keine Beschwerdeantwort eingereicht hatte. Er ordnete – vorbehältlich allfälliger umgehend einzureichender Bemerkungen – keinen weiteren Schriftenwechsel an und stellte den schriftlichen Entscheid in Aussicht (pag. 17 ff.). 2.4 Daraufhin liessen sich die Parteien nicht mehr vernehmen. II.