__ infolge Umzugs der Kindsmutter mit der Betroffenen aus ihrem Amt. E.________ wurde zur neuen Beiständin für die Betroffene mit gleichbleibenden Aufgaben ernannt. 1.4 D.________ erstellte per 31. Juli 2020 den Schlussbericht über die Beistandschaft für den Zeitraum vom 17. September 2018 bis 30. April 2020. 1.5 Mit Entscheid vom 9. Dezember 2020 genehmigte die Vorinstanz den Schlussbericht der Beiständin (Ziff. 1). Die Beiständin D.________ wurde vorbehältlich der gesetzlichen Verantwortlichkeit gemäss Art. 454 ZGB entlastet (Ziff.