SR 210) zwecks Überwachung des persönlichen Verkehrs. 1.2 Mit Entscheid vom 17. September 2018 vollzog die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Emmental (nachfolgend: Vorinstanz) den Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 17. Mai 2018 und ernannte D.________ zur Beiständin. Ihr wurde der Auftrag erteilt, die Kindseltern in der Sorge um die Betroffene mit Rat und Tat zu unterstützen und den persönlichen Verkehr zwischen den Kindseltern zu überwachen. 1.3 Am 22. April 2020 entliess die Vorinstanz D.________ infolge Umzugs der Kindsmutter mit der Betroffenen aus ihrem Amt.