_ effektiv mit der Lernmethodik der Schule nicht zurecht kommt, haben die Eltern zu überprüfen, was für ihre Tochter das Beste ist und haben sich darum zu bemühen, allfällige Veränderungen in die Wege zu leiten. Der Beschwerdeführer störte sich denn auch in erster Linie am Tempo und der einseitigen Inangriffnahme der Schulveränderung, nicht aber gänzlich am Umstand, dass die Tochter künftig in einer staatlichen Schule beschult wird.