_ im Rahmen der Anhörung, welche (wie oben unter E. 13.4 ausgeführt wurde) unter schwierigen Rahmenbedingungen stattgefunden hat, selbst den Wunsch geäussert hatte, die öffentliche Schule in L.________ besuchen zu dürfen. Eine solche Entscheidung darf nicht an ein achtjähriges Kind delegiert werden. Sodann sind die im Beschwerdeverfahren gestellten Beweisanträge (vgl. E. 12 oben) mangels Entscheidrelevanz abzuweisen.