Diesen Äusserungen ist auf jeden Fall Aufmerksamkeit zu schenken. Daraus kann jedoch nicht zwingend abgeleitet werden, dass das Kindswohl von E.________ aufgrund der Beschulung in der G.________ aktuell gefährdet wäre. Gemäss Abklärungsbericht ist das intellektuelle Potenzial des Mädchens intakt und es bestehen keine Hinweise auf allfällige Teilleistungsstörungen. Dr. phil. Aebi stellt lediglich eine Vermutung auf, dass der mangelnde Lernstand am ehesten auf eine zu wenig strukturierte und geführte bisherige Beschulung zurückgeführt werden könnte.