Im Abklärungsbericht der Erziehungsberatung Langenthal vom 6. September 2019 ist zwar zu lesen, dass sich bei E.________ eine nicht altersentsprechende Arbeitshaltung zeige, namentlich seien der Qualitätsanspruch, die Anstrengungsbereitschaft und die Aufmerksamkeitsspanne nicht altersentsprechend. Sodann entspreche der Lernstand im Bereich des Schreibens und Lesens und des Rechnens nicht dem einer Schülerin der zweiten Klasse. Diesen Äusserungen ist auf jeden Fall Aufmerksamkeit zu schenken.