Betreffend neuen Schulort hält die KESB fest, es sei nicht unüblich, dass sich ein Kind aufgrund eines Umzugs an neue Gegebenheiten zu gewöhnen habe. In der Regel stelle diese Umstellung für ein Kind auch keine übermässige Belastung dar, solange ihm ein Ankommen am neuen Ort denn auch ermöglicht werde. Ein Ankommen bedeute auch, dass E.________ ein adäquates soziales Netz um sich herum aufbauen könne. Selbstverständlich werde ein solches nicht nur in der Schule aufgebaut.