18. Die Vorinstanz hält in ihrer Vernehmlassung vom 16. Dezember 2019 an ihrem Standpunkt fest. Die Erziehungsberatung Langenthal sei eine neutrale Stelle. Die Beurteilung über den Lernstand, das Potential und den Schulbedarf sei auf Wunsch des Kindsvaters bewusst an diese überwiesen worden, damit das Resultat der Abklärungen von beiden Elternteilen gleichermassen akzeptiert werden könne. Eine