17. Die Beschwerdegegnerin entgegnet, die Rügen des Beschwerdeführers seien unbegründet. Sie macht geltend, E.________ habe nach dem Schnuppertag im Herbst 2018 und sogar schon im Zeitpunkt der Hausbesichtigung und der anschliessenden Vertragsunterzeichnung den Wunsch geäussert, in L.________ in die Schule gehen zu können. Sie habe sich ausgemalt, wie sie am Mittag von der Schule nach Hause zurückkehren und mit der Beschwerdegegnerin zu Mittag essen würde. Aus diesem Grund habe dann der Schnuppertag stattgefunden, der E.________ in ihrem bereits vorhandenen Wunsch bestärkte.