___ gelebt und sei dort verwurzelt und in ein soziales Netz eingebettet. Es sei im Interesse von E.________, auch in L.________ ein soziales Netz aufbauen zu können. In L.________ gehe E.________ mittlerweile in die Jugendriege. Durch die Beschulung in L.________ könne E.________ weitere Freundschaften schliessen, wodurch sie an beiden Wohnorten in ein soziales Netz eingebettet wäre. E.________ habe an der Anhörung vom 8. Oktober 2019 ebenfalls gesagt, sie möchte in L.________ zur Schule gehen.