9 oder in L.________ besuchen werde. Beide Schulen seien als qualitativ gleichwertig zu bezeichnen. E.________ sei zivilrechtlich in L.________ angemeldet. Dieser äussere Faktor spreche eher für eine Beschulung in L.________. Durch die Vereinbarung der Eltern, wonach E.________ alternierend betreut werde, halte sich E.________ zu 50 % beim Vater und zu 50 % bei der Mutter auf. E.________ habe seit ihrer Geburt gemeinsam mit ihren Eltern in K.________ gelebt und sei dort verwurzelt und in ein soziales Netz eingebettet.