8 lein entscheiden, und zwar wenn die Angelegenheit alltäglich oder dringlich ist oder der andere Elternteil nicht mit vernünftigem Aufwand zu erreichen ist. Alle übrigen Entscheidungen und damit auch die Frage, welche Schule das gemeinsame Kind besucht, müssen die Eltern gemeinsam treffen. 14.2 Für den Fall der Uneinigkeit steht keinem Elternteil ein Stichentscheid zu.