Die Parteien konnten sich nach wie vor nicht einigen und hielten an ihren jeweiligen Standpunkten fest. E.________ äusserte sich dahingehend, dass sie in L.________ zur Schule gehen möchte (Anhörungsprotokoll vom 8. Oktober 2019, Vorakten KESB, Lasche 2, pag. 74 ff.). 2.9 Nachdem die Vorinstanz die Parteien nach interner Beratung nochmals schriftlich zum beabsichtigten Entscheid anhörte (Vorakten KESB, Lasche 2, pag. 73 und pag. 83 ff.), entschied die KESB mit Entscheid vom 31. Oktober 2019 Folgendes (Vorakten KESB, Lasche 1, pag. 1 ff.): 1. Für E.________ wird eine Beistandschaft nach Art.