Weiter bittet er um die Errichtung einer Beistandschaft (Vorakten KESB, Lasche 2, pag. 54). Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Schreiben vom 3. Oktober 2019, dass E.________ ab dem 14. Oktober 2019 in der öffentlichen Schule in L.________ zur Schule gehe. Zudem sei eine Beistandschaft zu errichten (Vorakten KESB, Lasche 2, pag. 64). 2.8 Die Vorinstanz hörte die Parteien sowie E.________ am 8. Oktober 2019 an, wobei ein Einzelgespräch mit E.________ nicht möglich war. Die Parteien konnten sich nach wie vor nicht einigen und hielten an ihren jeweiligen Standpunkten fest.