Am 15. August 2019 fand bei der Vorinstanz eine Besprechung mit den Kindseltern statt. Anlässlich dieser Besprechung vereinbarten die Parteien, dass der Status quo vorerst aufrecht erhalten bleibe. Demnach würde E.________ am nächsten Tag wieder in die Schule in H.________ gehen und die Obhut würde wieder geteilt gelebt. Zudem wurde ein neuer Termin zur Besprechung des weiteren Vorgehens auf den 22. August 2019 vereinbart (Protokoll, Vorakten KESB, pag. 32 f.). 2.4 Im Nachgang zur Besprechung vom 22. August 2019 holte die Vorinstanz bei der Erziehungsberatung (EB) Langenthal einen Abklärungsbericht ein (Vorakten KESB, Lasche 2, pag. 37 f.).