zur Schule. Dabei handelt es sich um eine private Schule mit staatlicher Bewilligung, die sich am Modell der demokratischen Schulen orientiert (vgl. Beschwerde, S. 4 und 5, pag. 7 und 9). Die G.________ verlegt gemäss Angaben der Beschwerdegegnerin ihren Standort auf das zweite Semester des aktuellen Schuljahres hin nach I.________ (pag. 109). 1.4 Seit August 2018 wird E.________ von F.________, dem Schulpsychologen, psychotherapeutisch betreut, nachdem es in der Schule einen Vorfall (ein Junge bedrohte E.________ mit einer Stange) gegeben hat (Vorakten KESB, Lasche 2, pag. 26; Vorakten KESB, Lasche 2, pag. 39).