im Umfang von je rund 50 % wie folgt: Von Donnerstag nach der Schule bis Montag Schulbeginn sowie in der darauf folgenden Woche von Mittwoch nach der Schule bis Freitag Schulbeginn lebt E.________ beim Kindsvater in K.________. Die restliche Zeit lebt E.________ bei der Kindsmutter in L.________