Um vom Wohnort eines Elternteils zum anderen zu gelangen, ist eine 40-minütige Autofahrt erforderlich. Die Frage der Beschulung, insbesondere ob das Kind am Wohnort der Mutter oder des Vaters die öffentliche Schule besucht, kann im vorliegenden Fall nicht losgelöst von der Frage der Obhut entschieden werden. Dafür ist aber die KESB bzw. das KESGer nicht zuständig (E. 20.5). Erwägungen: I.