Gemeinsame elterliche Sorge, Uneinigkeit der Eltern betreffend Schule Bei gemeinsamer elterlicher Sorge müssen die Eltern den Entscheid, ob ihr Kind in eine Privatschule oder in eine öffentliche Schule geht, gemeinsam fällen. Besteht Uneinigkeit in dieser Frage, bleibt es grundsätzlich beim Status quo. Die KESB entscheidet nur dann, wenn die Meinungsverschiedenheit eine Kindswohlgefährdung bewirkt (E. 14.1, 14.2 und 20.1). Aktuell besteht keine Kindswohlgefährdung, wenn das Kind weiterhin in die Privatschule geht. Entscheiden sich Eltern bei der Einschulung für eine Privatschule, die weniger leistungsorientiert ist, dafür das selbstbestimmte Lernen und die individuelle persönliche Ent-